Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Vertragsabschluß

a) Für alle unsere Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen, auch wenn wir uns in Zukunft nicht ausdrücklich darauf berufen. Spätestens durch die Entgegennahme der gelieferten Ware erklärt sich der Besteller mit der Geltung dieser Bedingungen einverstanden, selbst wenn er zu seinen Einkaufsbedingungen bestellt hatte.

b) Unsere Angebote sind freibleibend. Inhalt und Umfang eines Vertrages werden ausschließlich durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt. Erfolgt eine Lieferung ohne diese Bestätigung, gilt unsere Rechnung zugleich als Auftragsbestätigung. Nebenabreden und von unserer Auftragsbestätigung abweichende Bedingungen sind nur dann gültig, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

2. Preise

a) Die Preise gelten ab Werk ausschließlich Verpackung, Fracht und Mehrwertsteuer.

b) Die Einarbeitung von Preiserhöhungen infolge Materialverteuerungen, höherer Löhne usw., die uns während der Angebotslaufzeit bzw. während der Bearbeitung des Auftrages erreichen, müssen wir uns vorbehalten.

c) Der Mindestauftragswert beträgt 100,-€.

d) Für Schläuche/Schlauchleitungen werden die ggf. erforderlichen Unterlängenzuschläge auf konkrete Anfrage mitgeteilt bzw. sind im Angebot enthalten.

3. Lieferzeiten

a) In der Auftragsbestätigung angegebene Liefertermine gelten als nur annähernd vereinbart. Lieferungen vor Ablauf der Lieferzeit und Teillieferungen sind zulässig.

b) Die Lieferfrist verlängert sich - auch innerhalb eines Lieferverzuges - um eine angemessene Frist, wenn unvorhergesehene Hindernisse eintreten, die wir trotz der uns nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten und die nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Erfolgt die Lieferung nicht innerhalb der angemessenen Verlängerung der Lieferzeit oder ist die Lieferung unmöglich, so hat der Besteller ausschließlich ein Rücktrittsrecht.

c) Geraten wir in Verzug, ist der Besteller berechtigt, eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach deren ergebnislosem Ablauf vom Vertrag zurückzutreten. Ansprüche auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung sowie auf Ersatz eines Verzögerungsschadens sind, soweit rechtlich zulässig, ausgeschlossen.

4. Versand

a) Alle Sendungen - auch bei frachtfreier Lieferung - reisen stets auf Gefahr des Käufers. Das gilt auch, wenn wir den Transport durchführen.

b) Gewünschte Versicherungen sind mit Auftragserteilung bekannt zu geben. Die Prämie trägt der Käufer.

c) Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, liegt die Wahl des Transportmittels bei uns. Die Verpackung berechnen wir zu unseren Selbstkosten. Sie wird unter Beachtung der Transportart nach unserem Ermessen gewählt.

5. Zahlungsbedingungen

a) Die Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum unter Abzug von 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto ohne Abzug zu bezahlen. Als Rechnungsdatum gilt der Tag der Anlieferung beim Besteller oder der Tag der Übergabe der Sendung an Post, Paketdienst, Bahn oder Spedition. Bei Bereitstellung der Ware im Lieferwerk zur Abholung durch den Besteller gilt der Bereitstellungstag als Rechnungsdatum. Die Inanspruchnahme von Skonto setzt voraus, dass keine älteren Zahlungsverpflichtungen bestehen. Die Anwendung des § 366 Abs.1 BGB wird ausgeschlossen.

b) Der Besteller ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche einschließlich Gewährleistungsansprüche zurückzuhalten oder aufzurechnen, soweit diese Gegenansprüche nicht durch uns schriftlich anerkannt sind.

c) Der Käufer hat seine Zahlungspflicht erst erfüllt, wenn der ihm in Rechnung gestellte Betrag bei uns eingegangen oder unserem Konto gutgeschrieben ist. Schecks werden von uns nur zahlungshalber angenommen. Bei Zahlung per Scheck ist bezüglich der Zahlungsfristen der Tag der Wertstellung der Gutschrift maßgebend.

d) Zahlt der Besteller nicht vereinbarungsgemäß, können wir ohne dass es einer Mahnung bedarf, vom Fälligkeitstag an Zinsen in Höhe von 4% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 8% berechnen.

6. Gewährleistungsansprüche, Haftung

a) Wir haften nicht dafür, dass die Ware für vom Besteller in Aussicht genommene Zwecke geeignet ist, auch wenn uns diese bekannt waren.

b) Reklamationen wegen mangelhafter oder falscher Lieferung, wozu auch Mindermengen gehören, müssen innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort erfolgen. Verdeckte Mängel sind innerhalb von 3 Tagen nach Ihrer Feststellung anzuzeigen. Nach Ablauf von 24 Monaten nach Abgang der Ware ab Lieferwerk bzw. Lager können Mängelansprüche nicht mehr geltend gemacht werden. Bei Fremderzeugnissen beschränkt sich unsere Haftung auf die Abtretung der uns gegen den Lieferanten zustehenden Ansprüche, sofern offenkundige Mängel durch uns nicht hätten erkannt werden müssen.

c) Bei berechtigter Beanstandung können wir nach unserer Wahl den Mangel kostenlos beseitigen oder gegen Rücklieferung der Ware entweder kostenlos Ersatz leisten oder den dafür berechneten Wert gutschreiben. Weitergehende Gewährleistungsansprüche insbesondere auf den Ersatz von Bearbeitungskosten, von Ein- und Ausbaukosten und von Schäden, die nicht am Liefergegenstand entstanden sind, sind soweit rechtlich zulässig, ausgeschlossen. Für die Mängelbeseitigung kann der Besteller eine angemessene Nachfrist setzen. Nach ergebnislosem Ablauf dieser Frist kann der Besteller nach eigener Wahl ausschließlich Wandlung oder Minderung verlangen.

7. Beratung, Auskünfte, Kataloge, Verletzung Rechte Dritter

a) Wir sind nach bestem Wissen bemüht, technische Ratschläge für die Verwendung unserer bzw. der von uns vertriebenen Produkte zu geben. Diese Ratschläge sind kostenlos und stellen nur unsere Erfahrungswerte dar, die nicht als zugesichert gelten. Sie begründen keine Ansprüche gegen uns und zwar auch nicht in Bezug auf etwaige Schutzrechte Dritter.

b) Abbildungen in Katalogen und solche als Anlage zu Angeboten dienen der Veranschaulichung. Abweichungen sind zulässig.

c) Erfolgen Lieferungen nach Zeichnungen oder sonstigen Angaben des Bestellers und werden dadurch Rechte Dritter, insbesondere Schutzrechte verletzt, so stellt uns der Besteller von den sich aus der Verletzung ergebenden Ansprüchen auf erste Anforderungen frei; zu diesen Ansprüchen gehören auch solche, die uns aus der außergerichtlichen oder gerichtlichen Abwehr entstehen.

8. Eigentumsvorbehalt

a) Die gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung unserer Forderung unser Eigentum. Sie darf ohne unsere schriftliche Zustimmung weder verpfändet noch Sicherungsweise übereignet werden.

b) Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung erheben wir Miteigentumsanspruch an dem neuen Bestand im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware. Bei Veräußerung der Vorbehaltsware an Dritte werden automatisch Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages der gelieferten Ware an uns abgetreten, ohne Rücksicht darauf, ob die Ware zusammen mit anderen Waren an einen oder mehrere Abnehmer weitergegeben wird. Wird unsere Vorbehaltsware von Dritten gepfändet, so hat der Käufer uns hiervon unverzüglich unter Beifügung der entsprechenden Unterlagen Mitteilung zu machen.

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

a) Erfüllungsort für Zahlungsverpflichtungen ist Dresden, für unsere Verpflichtungen ist es der Ort des Lieferwerkes.

b) Der Gerichtsstand ist Dresden auch im Wechsel- und Scheckprozess. Wir sind berechtigt, den Besteller an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Besteller und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

c) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein, so verpflichten sich die Vertragspartner, einer Regelung zuzustimmen, durch die der mit der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung verfolgte Sinn weitgehend erreicht wird.

 

Ottendorf- - Okrilla, den 05.06.2008